Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
571.3 CH-SG

Art. 3 Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen sowie von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie - Anforderungen an die Unternehmen a) Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 5 Mio. Franken 1. Allgemeines

II. Härtefallmassnahmen - 1. Härtefallmassnahmen 2021
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (38 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3 Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen sowie von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie · Anforderungen an die Unternehmen a) Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 5 Mio. Franken 1. Allgemeines

1. Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 5 Mio. Franken kann eine Härtefallmassnahme gewährt werden, wenn sie

a) die Vorgaben nach dem 2. Abschnitt der Covid-19-Härtefallverordnung erfüllen;

b) ihren Umsatz zu wenigstens 75 Prozent in einer Branche nach Art. 4 dieses Erlasses erzielen;

c)* per 1. Oktober 2020 ihren Sitz im Kanton St.Gallen haben und per 30. September 2020 Arbeitsplätze im Umfang von wenigstens 100 Stellenprozenten in der Schweiz aufweisen;

d) keinen Anspruch auf branchenspezifische Covid-19-Finanzhilfen des Bundes oder des Kantons St.Gallen in den Bereichen Kultur, Sport, öffentlicher Verkehr oder Medien haben;

e) per 31. Dezember 2019 nicht überschuldet waren;

f) über einen Nachweis der Überlebensfähigkeit verfügen, der glaubhaft aufzeigt, dass die Finanzierung des Unternehmens mit der Härtefallmassnahme gesichert werden kann;

g) sich am 15. März 2020 nicht in einem Betreibungsverfahren für steuerrechtliche Forderungen befunden haben, das nicht bereits durch eine Zahlung abgeschlossen oder für das noch keine Zahlungsplanung vereinbart werden konnte.

2. Keine Härtefallmassnahmen werden gewährt, wenn ein Unternehmen gegen behördliche Anordnungen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie verstösst.

← Art. 2 Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen sowie von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie Gegenstand Art. 4 Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen sowie von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →