571.3
CH-SG
Art. 20 Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen sowie von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie - Nicht rückzahlbare Beiträge an Tourismusorganisationen
V. Unterstützung von Tourismusorganisationen
Art. 20 Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen sowie von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie · Nicht rückzahlbare Beiträge an Tourismusorganisationen
1. Das zuständige Departement kann in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie den Tourismusorganisationen nach Art. 2 des Tourismusgesetzes vom 26. November 1995 für ungedeckte Fixkosten nicht rückzahlbare Beiträge gewähren.
2. Die Höhe der nicht rückzahlbaren Beiträge richtet sich sachgemäss nach Art. 5 dieses Erlasses.
3. Die Massnahmen nach dieser Bestimmung führen zulasten des Kantons zu Kosten von höchstens Fr. 750'000.-.
4. Die Finanzierung erfolgt aus dem besonderen Eigenkapital.
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Gegenstand
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