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571.3 CH-SG

Art. 20 Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen sowie von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie - Nicht rückzahlbare Beiträge an Tourismusorganisationen

V. Unterstützung von Tourismusorganisationen
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Art. 20 Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen sowie von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie · Nicht rückzahlbare Beiträge an Tourismusorganisationen

1. Das zuständige Departement kann in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie den Tourismusorganisationen nach Art. 2 des Tourismusgesetzes vom 26. November 1995 für ungedeckte Fixkosten nicht rückzahlbare Beiträge gewähren.

2. Die Höhe der nicht rückzahlbaren Beiträge richtet sich sachgemäss nach Art. 5 dieses Erlasses.

3. Die Massnahmen nach dieser Bestimmung führen zulasten des Kantons zu Kosten von höchstens Fr. 750'000.-.

4. Die Finanzierung erfolgt aus dem besonderen Eigenkapital.

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