571.3
CH-SG
Art. 2 Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen sowie von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie - Gesamtvolumen der Härtefallmassnahmen
II. Härtefallmassnahmen - 1. Härtefallmassnahmen 2021
Art. 2 Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen sowie von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie · Gesamtvolumen der Härtefallmassnahmen
1. Das Gesamtvolumen der Härtefallmassnahmen umfasst die Mittel
a) des Bundes, die er für Härtefallmassnahmen im Kanton St.Gallen bereitstellt;
b) des Kantons, die nach Bundesrecht für die Inanspruchnahme der Bundesmittel nach Bst. a dieser Bestimmung erforderlich sind, höchstens jedoch 95 Mio. Franken.
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Gegenstand
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