571.3
CH-SG
Art. 17h Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen sowie von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie - Missbrauchsbekämpfung
IIbis. Massnahmen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung (Schutzschirm)
Art. 17h Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen sowie von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie · Missbrauchsbekämpfung
1. Der Kanton stellt die Missbrauchsbekämpfung mit geeigneten Mitteln sicher und fordert zu Unrecht ausbezahlte Unterstützungsleistungen zurück.
2. Die zuständigen Departemente treffen je in ihrem Zuständigkeitsbereich die erforderlichen Regelungen.
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Gegenstand
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