Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
571.3 CH-SG

Art. 17h Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen sowie von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie - Missbrauchsbekämpfung

IIbis. Massnahmen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung (Schutzschirm)
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Art. 17h Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen sowie von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie · Missbrauchsbekämpfung

1. Der Kanton stellt die Missbrauchsbekämpfung mit geeigneten Mitteln sicher und fordert zu Unrecht ausbezahlte Unterstützungsleistungen zurück.

2. Die zuständigen Departemente treffen je in ihrem Zuständigkeitsbereich die erforderlichen Regelungen.

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