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571.3 CH-SG

Art. 17f Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen sowie von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie - Berichterstattung und Rechnungsstellung an den Bund

IIbis. Massnahmen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung (Schutzschirm)
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Art. 17f Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen sowie von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie · Berichterstattung und Rechnungsstellung an den Bund

1. Die Berichterstattung und die Rechnungsstellung an den Bund richten sich nach dem 6. Abschnitt der Covid-19-Verordnung Publikumsanlässe.

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