571.3
CH-SG
Art. 17e Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen sowie von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie - Finanzierung
IIbis. Massnahmen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung (Schutzschirm)
Art. 17e Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen sowie von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie · Finanzierung
1. Die Finanzierung der Unterstützungsleistungen erfolgt aus dem besonderen Eigenkapital.
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Gegenstand
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