Art. 17c Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen sowie von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie - Gesuchsverfahren und Entscheid über die Zusicherung einer Unterstützung
Art. 17c Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen sowie von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie · Gesuchsverfahren und Entscheid über die Zusicherung einer Unterstützung
1. Eine Unterstützung nach diesem Erlass wird auf Gesuch hin gewährt. Gesuche können in der Planungsphase der Veranstaltung beim Kanton eingereicht werden
a)* für Veranstaltungen, die bis 30. April 2022 stattfinden sollen, bis 28. Februar 2022;
b)* für Veranstaltungen, die zwischen dem 1. Mai 2022 und dem 31. Dezember 2022 stattfinden sollen, bis 31. Oktober 2022.
2. Der Kanton prüft im Einzelfall, ob die Voraussetzungen für die Zusicherung einer Unterstützung in Form einer Beteiligung an den ungedeckten Kosten erfüllt sind. Bei Bedarf können externe Expertinnen und Experten für die Beurteilung einzelner Fragen beigezogen werden.
3. Das zuständige Departement erlässt eine Verfügung über die Zusicherung der Beteiligung an den ungedeckten Kosten.