571.3
CH-SG
Art. 17a Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen sowie von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie - Anforderungen an die Veranstaltungsunternehmen
IIbis. Massnahmen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung (Schutzschirm)
Art. 17a Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen sowie von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie · Anforderungen an die Veranstaltungsunternehmen
1. Veranstaltungsunternehmen kann für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung eine Unterstützung zugesichert werden, wenn
a) sie und die Veranstaltung die Anforderungen nach dem 2. Abschnitt der Covid-19-Verordnung Publikumsanlässe erfüllen;
b) die Veranstaltung im Kanton St.Gallen durchgeführt wird.
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Gegenstand
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