Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
571.3 CH-SG

Art. 17a Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen sowie von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie - Anforderungen an die Veranstaltungsunternehmen

IIbis. Massnahmen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung (Schutzschirm)
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Art. 17a Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen sowie von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie · Anforderungen an die Veranstaltungsunternehmen

1. Veranstaltungsunternehmen kann für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung eine Unterstützung zugesichert werden, wenn

a) sie und die Veranstaltung die Anforderungen nach dem 2. Abschnitt der Covid-19-Verordnung Publikumsanlässe erfüllen;

b) die Veranstaltung im Kanton St.Gallen durchgeführt wird.

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