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571.3 CH-SG

Art. 17 Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen sowie von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie - Übergangsbestimmung

II. Härtefallmassnahmen - 1. Härtefallmassnahmen 2021
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Art. 17 Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen sowie von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie · Übergangsbestimmung

1. Auf Gesuche für Härtefallmassnahmen nach der Verordnung über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie vom 15. Dezember 2020, die bei Vollzugsbeginn dieses Erlasses hängig sind, werden die Bestimmungen dieses Erlasses angewendet.

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