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554.1 CH-SG

Art. 6 Kinogesetz - 3. für Schulklassen

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Art. 6 Kinogesetz · 3. für Schulklassen

1. Begleitete Schulklassen sind zutrittsberechtigt, wenn die Mehrheit der Schülerinnen und Schüler das Zutrittsalter während des Schuljahres erreicht.

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