554.1
CH-SG
Art. 3 Kinogesetz - Zutrittsalter a) Grundsatz
Art. 3 Kinogesetz · Zutrittsalter a) Grundsatz
1. Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Besuch von entgeltlichen Filmvorführungen verboten.
2. Ausgenommen von diesem Verbot sind Kinder und Jugendliche, die von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.