553.155
CH-SG
Art. 3 Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Tessin über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen für Wirte
Art. 3 Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Tessin über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen für Wirte
1. Diese Gegenrechtserklärung wird ab 1. April 1981 angewendet.