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553.155 CH-SG

Art. 3 Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Tessin über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen für Wirte

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Art. 3 Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Tessin über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen für Wirte

1. Diese Gegenrechtserklärung wird ab 1. April 1981 angewendet.

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