553.153
CH-SG
Art. 2 Gegenrechtserklärung gegenüber dem Fürstentum Liechtenstein über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen für Wirte
Art. 2 Gegenrechtserklärung gegenüber dem Fürstentum Liechtenstein über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen für Wirte
1. Diese Gegenrechtserklärung gelangt ab 1. Juli 1974 zur Anwendung.