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553.153 CH-SG

Art. 2 Gegenrechtserklärung gegenüber dem Fürstentum Liechtenstein über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen für Wirte

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Art. 2 Gegenrechtserklärung gegenüber dem Fürstentum Liechtenstein über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen für Wirte

1. Diese Gegenrechtserklärung gelangt ab 1. Juli 1974 zur Anwendung.

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