553.152
CH-SG
Art. 2 Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Wallis über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen für Wirte
Art. 2 Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Wallis über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen für Wirte
1. Diese Gegenrechtserklärung gelangt ab 27. Juni 1964 zur Anwendung.