553.151
CH-SG
Art. 2 Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Basel-Landschaft über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen für Wirte
Art. 2 Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Basel-Landschaft über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen für Wirte
1. Diese Gegenrechtserklärung tritt mit ihrem Erlass in Vollzug.