553.151
CH-SG
Kanton St. Gallen 553.151
2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
Gesetzestext (2 Artikel)
Art. 1 Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Basel-Landschaft über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen für Wirte
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1. Die vom Kanton Basel-Landschaft ausgestellten Fähigkeitsausweise für Gastwirte werden im Kanton St.Gallen anerkannt, sofern sie auf Grund einer Prüfung erteilt worden sind und der Bewerber sich einer Ergänzungsprüfung in Gesetzeskunde (Wirtschaftsgesetz) unterzieht.
Art. 2 Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Basel-Landschaft über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen für Wirte
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1. Diese Gegenrechtserklärung tritt mit ihrem Erlass in Vollzug.