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553.12 CH-SG

Art. 3 Verordnung über Kurse und Prüfungen in Lebensmittelhygiene und Suchtprävention - Prüfungsgebühr

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Art. 3 Verordnung über Kurse und Prüfungen in Lebensmittelhygiene und Suchtprävention · Prüfungsgebühr

1. Die Prüfungsgebühr beträgt höchstens Fr. 300.-.

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