553.12
CH-SG
Art. 3 Verordnung über Kurse und Prüfungen in Lebensmittelhygiene und Suchtprävention - Prüfungsgebühr
Art. 3 Verordnung über Kurse und Prüfungen in Lebensmittelhygiene und Suchtprävention · Prüfungsgebühr
1. Die Prüfungsgebühr beträgt höchstens Fr. 300.-.