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553.12 CH-SG

Art. 2 Verordnung über Kurse und Prüfungen in Lebensmittelhygiene und Suchtprävention - Fächer

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Art. 2 Verordnung über Kurse und Prüfungen in Lebensmittelhygiene und Suchtprävention · Fächer

1. Die Prüfung umfasst folgende Fächer

a) Lebensmittelhygiene

1. gesetzliche Grundlagen;

2. Hygiene (Grundkenntnisse Mikrobiologie, persönliche Hygiene, Warenhygiene, Betriebshygiene);

3. praktische Hygiene (Umgang mit leichtverderblichen Lebensmitteln, Verarbeitung, Lagerung, Regenerieren);

4. Deklaration (Speise- und Getränkekarte);

5. Selbstkontrolle;

6. Warenkunde.

b) Suchtprävention

1. gesetzliche Grundlagen;

2. Sucht, Suchtentstehung und Suchtverlauf;

3. Suchtmittel und Strassenverkehr;

4. Jugendschutz;

5. Personal mit Suchtproblemen.

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