553.12
CH-SG
Art. 2 Verordnung über Kurse und Prüfungen in Lebensmittelhygiene und Suchtprävention - Fächer
Art. 2 Verordnung über Kurse und Prüfungen in Lebensmittelhygiene und Suchtprävention · Fächer
1. Die Prüfung umfasst folgende Fächer
a) Lebensmittelhygiene
1. gesetzliche Grundlagen;
2. Hygiene (Grundkenntnisse Mikrobiologie, persönliche Hygiene, Warenhygiene, Betriebshygiene);
3. praktische Hygiene (Umgang mit leichtverderblichen Lebensmitteln, Verarbeitung, Lagerung, Regenerieren);
4. Deklaration (Speise- und Getränkekarte);
5. Selbstkontrolle;
6. Warenkunde.
b) Suchtprävention
1. gesetzliche Grundlagen;
2. Sucht, Suchtentstehung und Suchtverlauf;
3. Suchtmittel und Strassenverkehr;
4. Jugendschutz;
5. Personal mit Suchtproblemen.