Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
552.21 CH-SG

Zuständigkeit

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit ist zuständige Behörde im Sinn der Bundesgesetzgebung über das Gewerbe der Reisenden.

2. Die politische Gemeinde ist zuständig für die Aufsicht über das Gewerbe der Reisenden sowie der Schausteller und Zirkusbetreiber.

1. Die Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die Handelsreisenden vom 14. Juli 1931 wird aufgehoben.

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