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552.11 CH-SG

Art. 2 Verordnung zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung - Ähnliche Verkaufsart

II. Ladenöffnung
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Art. 2 Verordnung zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung · Ähnliche Verkaufsart

1. Eine Verkaufsart ist dem Ladenverkauf ähnlich, wenn die Verkaufsstelle von der Kundschaft aufgesucht wird und Personal anwesend ist, das Auskünfte erteilt oder einkassiert.

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