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552.11 CH-SG

Art. 13 Verordnung zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung - Vollzugsbeginn

III. Schlussbestimmungen
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Art. 13 Verordnung zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung · Vollzugsbeginn

1. Dieser Erlass wird ab 1. Oktober 2004 angewendet.

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