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552.11 CH-SG

Art. 12 Verordnung zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung - Aufhebung bisherigen Rechts

III. Schlussbestimmungen
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Art. 12 Verordnung zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Aufgehoben werden

a) Vollzugsverordnung zum Gesetz über die öffentlichen Ruhetage (Ruhetagsverordnung) vom 10. Dezember 1974;

b) Vollzugsverordnung zum Gesetz über den Ladenschluss vom 13. Juni 1972.

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