Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
552.1 RLG CH-SG

Art. 4 Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung (RLG) - Schutz a) öffentlicher Ruhetag

I. Öffentlicher Ruhetag
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (18 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4 RLG · Schutz a) öffentlicher Ruhetag

1. Am öffentlichen Ruhetag sind Tätigkeiten und Veranstaltungen untersagt, die Erholung und Ruhe unverhältnismässig stören.

← Art. 3 RLG Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung (RLG) - Zweck Art. 5 RLG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →