Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
552.1 RLG CH-SG

Art. 3 Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung (RLG) - b) hoher Feiertag

I. Öffentlicher Ruhetag
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (18 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3 RLG · b) hoher Feiertag

1. Die hohen Feiertage sind Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidgenössischer Bettag und Weihnachtstag.

← Art. 2 RLG Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung (RLG) - Zweck Art. 4 RLG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →