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552.1 RLG CH-SG

Art. 2 Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung (RLG) - Begriff a) öffentlicher Ruhetag

I. Öffentlicher Ruhetag
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Art. 2 RLG · Begriff a) öffentlicher Ruhetag

1. Die öffentlichen Ruhetage sind

a) der Sonntag;

b) die Feiertage Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, Bundesfeiertag, Allerheiligen, Weihnachtstag und Stefanstag.

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