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551.12 CH-SG

Art. 8 Spesentarif für Eicharbeiten ausserhalb des Eichamtes - Aufhebung bisherigen Rechts

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Art. 8 Spesentarif für Eicharbeiten ausserhalb des Eichamtes · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Der Spesentarif für Eicharbeiten ausserhalb des Eichamtes vom 17. Oktober 1990 wird aufgehoben.

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