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551.12 CH-SG

Art. 7 Spesentarif für Eicharbeiten ausserhalb des Eichamtes - Zusätzlicher Arbeitstag

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Art. 7 Spesentarif für Eicharbeiten ausserhalb des Eichamtes · Zusätzlicher Arbeitstag

1. Bedarf die Eichung im gleichen Betrieb mehr als eines Arbeitstages, wird die Entschädigung verdoppelt.

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