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551.12 CH-SG

Art. 6 Spesentarif für Eicharbeiten ausserhalb des Eichamtes - Wartezeit und Reinigungsarbeiten

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Art. 6 Spesentarif für Eicharbeiten ausserhalb des Eichamtes · Wartezeit und Reinigungsarbeiten

1. Die gebührenpflichtige Person entschädigt die Eichmeisterin oder den Eichmeister für Wartezeit und Reinigungsarbeiten, die sie verursacht hat, nach Anhang A der eidgenössischen Verordnung über die Eich- und Kontrollgebühren im Messwesen vom 23. November 2005.

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