551.12
CH-SG
Art. 6 Spesentarif für Eicharbeiten ausserhalb des Eichamtes - Wartezeit und Reinigungsarbeiten
Art. 6 Spesentarif für Eicharbeiten ausserhalb des Eichamtes · Wartezeit und Reinigungsarbeiten
1. Die gebührenpflichtige Person entschädigt die Eichmeisterin oder den Eichmeister für Wartezeit und Reinigungsarbeiten, die sie verursacht hat, nach Anhang A der eidgenössischen Verordnung über die Eich- und Kontrollgebühren im Messwesen vom 23. November 2005.