551.12
CH-SG
Art. 5 Spesentarif für Eicharbeiten ausserhalb des Eichamtes - Ausserordentliche Eichung von Messmitteln und Tätigkeit auf Verlangen
Art. 5 Spesentarif für Eicharbeiten ausserhalb des Eichamtes · Ausserordentliche Eichung von Messmitteln und Tätigkeit auf Verlangen
1. Die Entschädigung richtet sich nach Art. 4 dieses Erlasses für
a)* die ausserordentliche Eichung von Messmitteln;
b)* Eichungen und Kontrollen auf Verlangen der Messmittelverwenderin oder des Messmittelverwenders;
c)* übrige hoheitliche Tätigkeiten auf Verlangen.