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551.12 CH-SG

Art. 5 Spesentarif für Eicharbeiten ausserhalb des Eichamtes - Ausserordentliche Eichung von Messmitteln und Tätigkeit auf Verlangen

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Art. 5 Spesentarif für Eicharbeiten ausserhalb des Eichamtes · Ausserordentliche Eichung von Messmitteln und Tätigkeit auf Verlangen

1. Die Entschädigung richtet sich nach Art. 4 dieses Erlasses für

a)* die ausserordentliche Eichung von Messmitteln;

b)* Eichungen und Kontrollen auf Verlangen der Messmittelverwenderin oder des Messmittelverwenders;

c)* übrige hoheitliche Tätigkeiten auf Verlangen.

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