551.12
CH-SG
Art. 1 Spesentarif für Eicharbeiten ausserhalb des Eichamtes - Grundsatz
Art. 1 Spesentarif für Eicharbeiten ausserhalb des Eichamtes · Grundsatz
1. Die Besitzerin oder der Besitzer der zu prüfenden Messmittel entschädigt die Eichmeisterin oder den Eichmeister für Reisekosten, Reisezeit, Transport und Reinigung der Prüfmittel.