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551.12 CH-SG

Art. 1 Spesentarif für Eicharbeiten ausserhalb des Eichamtes - Grundsatz

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Art. 1 Spesentarif für Eicharbeiten ausserhalb des Eichamtes · Grundsatz

1. Die Besitzerin oder der Besitzer der zu prüfenden Messmittel entschädigt die Eichmeisterin oder den Eichmeister für Reisekosten, Reisezeit, Transport und Reinigung der Prüfmittel.

Grundsatz Art. 2 Spesentarif für Eicharbeiten ausserhalb des Eichamtes →

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