513.2
CH-SG
Art. 5 Normalarbeitsvertrag für landwirtschaftliche Arbeitnehmende - Kündigungsschutz
II. Beginn und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Art. 5 Normalarbeitsvertrag für landwirtschaftliche Arbeitnehmende · Kündigungsschutz
1. Die Bestimmungen über den Kündigungsschutz bei missbräuchlicher Kündigung nach Art. 336 ff. OR und Kündigung zur Unzeit nach Art. 336c f. OR sind anwendbar.