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513.2 CH-SG

Art. 5 Normalarbeitsvertrag für landwirtschaftliche Arbeitnehmende - Kündigungsschutz

II. Beginn und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
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Art. 5 Normalarbeitsvertrag für landwirtschaftliche Arbeitnehmende · Kündigungsschutz

1. Die Bestimmungen über den Kündigungsschutz bei missbräuchlicher Kündigung nach Art. 336 ff. OR und Kündigung zur Unzeit nach Art. 336c f. OR sind anwendbar.

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