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513.1 CH-SG

Art. 6 Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - Einsatz

III. Einsatz des Arbeitnehmers
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Art. 6 Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer · Einsatz

1. Der Arbeitnehmer ist seiner Ausbildung und seinen Fähigkeiten entsprechend einzusetzen.

2. Er ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

VPB 2006.697 (Art. 6 al. 1, let. a, c, d et h, ainsi que al. 3 et 4 OOrgA)
Federal Act Amending the Army Organization Ordinance
These paragraphs were modified to define the basic structure of the army and the responsibilities of different units.