513.1
CH-SG
Art. 26 Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - Vollzugsbeginn
VII. Schlussbestimmungen
Art. 26 Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer · Vollzugsbeginn
1. Dieser Normalarbeitsvertrag wird ab 1. Mai 1986 angewendet.