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513.1 CH-SG

Art. 26 Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - Vollzugsbeginn

VII. Schlussbestimmungen
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Art. 26 Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer · Vollzugsbeginn

1. Dieser Normalarbeitsvertrag wird ab 1. Mai 1986 angewendet.

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