513.1
CH-SG
Art. 21f Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - Reisekosten
VIbis. 24-Stunden-Betreuung
Art. 21f Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer · Reisekosten
1. Der Arbeitgeber bezahlt dem Arbeitnehmer die Kosten für die notwendigen An- und Rückreisen zwischen Wohn- und Einsatzort. Die Reisekosten dürfen nicht vom Lohn abgezogen werden.