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513.1 CH-SG

Art. 21f Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - Reisekosten

VIbis. 24-Stunden-Betreuung
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Art. 21f Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer · Reisekosten

1. Der Arbeitgeber bezahlt dem Arbeitnehmer die Kosten für die notwendigen An- und Rückreisen zwischen Wohn- und Einsatzort. Die Reisekosten dürfen nicht vom Lohn abgezogen werden.

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