513.1
CH-SG
Art. 21c Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - b) Anrechnung der Präsenzzeit
VIbis. 24-Stunden-Betreuung
Art. 21c Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer · b) Anrechnung der Präsenzzeit
1. Die im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung geleistete Präsenzzeit wird wenigstens zu einem Viertel als Arbeitszeit angerechnet.
2. Sie wird in der Arbeitszeiterfassung gesondert ausgewiesen.