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513.1 CH-SG

Art. 21c Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - b) Anrechnung der Präsenzzeit

VIbis. 24-Stunden-Betreuung
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Art. 21c Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer · b) Anrechnung der Präsenzzeit

1. Die im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung geleistete Präsenzzeit wird wenigstens zu einem Viertel als Arbeitszeit angerechnet.

2. Sie wird in der Arbeitszeiterfassung gesondert ausgewiesen.

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