Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
513.1 CH-SG

Art. 16 Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - b) besondere Fälle

V. Arbeits- und Freizeit, Ferien
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (33 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 16 Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer · b) besondere Fälle

1. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlte arbeitsfreie Tage

a)* bei Verheiratung oder Eintragung der Partnerschaft zwei Tage;

b)* bei Heirat oder Eintragung der Partnerschaft von Kindern einen Tag;

c)* bei Todesfall von Ehegatten, eingetragenen Partnern, Kindern und Eltern bis drei Tage;

d)* nach erfolgter Kündigung für das Aufsuchen einer anderen Arbeitsstelle insgesamt einen Tag;

e)* bei Geburt von eigenen Kindern oder Adoption von Kindern zwei Tage.

2. ...

← Art. 15 Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Geltungsbereich a) Grundsatz Art. 17 Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →