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513.1 CH-SG

Art. 1 Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - Geltungsbereich a) Grundsatz

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer · Geltungsbereich a) Grundsatz

1. Dieser Normalarbeitsvertrag regelt die Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (nachfolgend Arbeitnehmer genannt), die in Privat-, Geschäfts- oder Kollektivhaushalten, wie Heimen, Pensionen, Anstalten, Spitälern, hauptberuflich oder regelmässig teilzeitlich Betreuungsarbeiten oder hauswirtschaftliche Arbeiten verrichten.

2. Er gilt auch für Volontär- und Au-pair-Verhältnisse.

Geltungsbereich a) Grundsatz Art. 2 Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer →

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