513.1
CH-SG
Art. 1 Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - Geltungsbereich a) Grundsatz
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer · Geltungsbereich a) Grundsatz
1. Dieser Normalarbeitsvertrag regelt die Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (nachfolgend Arbeitnehmer genannt), die in Privat-, Geschäfts- oder Kollektivhaushalten, wie Heimen, Pensionen, Anstalten, Spitälern, hauptberuflich oder regelmässig teilzeitlich Betreuungsarbeiten oder hauswirtschaftliche Arbeiten verrichten.
2. Er gilt auch für Volontär- und Au-pair-Verhältnisse.