511.1
CH-SG
Art. 6 Einführungsgesetz zum eidgenössischen Arbeitsgesetz - Aufhebung bisherigen Rechtes
Art. 6 Einführungsgesetz zum eidgenössischen Arbeitsgesetz · Aufhebung bisherigen Rechtes
1. Das Gesetz über den Schutz der Arbeiterinnen und der Bediensteten der Laden- und Kundengeschäfte vom 22. Juni 1925 wird aufgehoben.