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511.1 CH-SG

Art. 6 Einführungsgesetz zum eidgenössischen Arbeitsgesetz - Aufhebung bisherigen Rechtes

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Art. 6 Einführungsgesetz zum eidgenössischen Arbeitsgesetz · Aufhebung bisherigen Rechtes

1. Das Gesetz über den Schutz der Arbeiterinnen und der Bediensteten der Laden- und Kundengeschäfte vom 22. Juni 1925 wird aufgehoben.

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