511.1
CH-SG
Art. 1bis Einführungsgesetz zum eidgenössischen Arbeitsgesetz - Feiertage
Art. 1bis Einführungsgesetz zum eidgenössischen Arbeitsgesetz · Feiertage
1. Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, Bundesfeiertag, Allerheiligen, Weihnachtstag und Stefanstag sind dem Sonntag gleichgestellt.