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511.1 CH-SG

Art. 1bis Einführungsgesetz zum eidgenössischen Arbeitsgesetz - Feiertage

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Art. 1bis Einführungsgesetz zum eidgenössischen Arbeitsgesetz · Feiertage

1. Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, Bundesfeiertag, Allerheiligen, Weihnachtstag und Stefanstag sind dem Sonntag gleichgestellt.

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