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Art. 20 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Friedhöfe und die Bestattungen - Bestattungsfeier

II. Bestattungen[[1]](#titletitle_text_fn_12271_2_1_c)
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Art. 20 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Friedhöfe und die Bestattungen · Bestattungsfeier

1. Die Bestattungsfeier hat sich im Rahmen der guten Sitte und Ordnung zu halten.

2. Die politische Gemeinde kann durch Reglement Bestimmungen über die Gestaltung der Bestattungsfeier erlassen.

3. ...

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