458.1
CH-SG
Art. 5 Gesetz über die Friedhöfe und die Bestattungen - Voraussetzungen
II. Bestattungen - 1. Allgemeine Bestimmungen
Art. 5 Gesetz über die Friedhöfe und die Bestattungen · Voraussetzungen
1. Kein Leichnam darf ohne Leichenschau und ohne schriftliche Erlaubnis des zuständigen Zivilstandsbeamten bestattet werden.