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458.1 CH-SG

Art. 5 Gesetz über die Friedhöfe und die Bestattungen - Voraussetzungen

II. Bestattungen - 1. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 5 Gesetz über die Friedhöfe und die Bestattungen · Voraussetzungen

1. Kein Leichnam darf ohne Leichenschau und ohne schriftliche Erlaubnis des zuständigen Zivilstandsbeamten bestattet werden.

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