Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
458.1 CH-SG

Art. 19 Gesetz über die Friedhöfe und die Bestattungen - Aufhebung bisherigen Rechtes

III. Schlussbestimmungen
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Art. 19 Gesetz über die Friedhöfe und die Bestattungen · Aufhebung bisherigen Rechtes

1. Es werden aufgehoben

a) das Gesetz über das bürgerliche Begräbniswesen vom 24. August 1873,

b) das Nachtragsgesetz zum Gesetz über das bürgerliche Begräbniswesen vom 23. April 1906.

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