Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
456.1 HUG CH-SG

Art. 10 Hundegesetz (HuG) - Zutrittsverbot

II. Hundehaltung - 1. Sorgfaltspflichten
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Art. 10 HuG · Zutrittsverbot

1. Die politische Gemeinde kann durch Reglement oder durch Verfügung und entsprechende Signalisation Orte bezeichnen, zu denen Hunde keinen Zutritt haben.

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