Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
455.315 CH-SG

Art. 12 Verordnung über den Sportfonds - Vollzug

IV. Schlussbestimmung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (13 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 12 Verordnung über den Sportfonds · Vollzug

1. Dieser Erlass wird ab 1. Januar 2009 angewendet.

← Art. 11 Verordnung über den Sportfonds Zweck

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →