455.31
CIJA
CH-SG
Art. 38 Gesamtschweizerisches Geldspielkonkordat (GSK) - Transparenz
4. Kapitel: Die Stiftung Sportförderung Schweiz (SFS)
Art. 38 Gesamtschweizerisches Geldspielkonkordat (GSK) · Transparenz
1. Die SFS legt offen, welche Empfängerinnen und Empfänger für welche Bereiche wie hohe Beiträge erhalten haben.
2. Sie veröffentlicht die Informationen gemäss Abs. 1 sowie ihre Rechnung jährlich auf ihrer Website.