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455.31 CIJA CH-SG

Art. 38 Gesamtschweizerisches Geldspielkonkordat (GSK) - Transparenz

4. Kapitel: Die Stiftung Sportförderung Schweiz (SFS)
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Art. 38 Gesamtschweizerisches Geldspielkonkordat (GSK) · Transparenz

1. Die SFS legt offen, welche Empfängerinnen und Empfänger für welche Bereiche wie hohe Beiträge erhalten haben.

2. Sie veröffentlicht die Informationen gemäss Abs. 1 sowie ihre Rechnung jährlich auf ihrer Website.

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