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455.30 CSJA CH-SG

Kanton St. Gallen 455.30 (CSJA)

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Der Kanton St.Gallen tritt dem Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat (GSK) vom 20. Mai 2019 bei.

1. Dieser Erlass wird ab Vollzugsbeginn des entsprechenden Genehmigungsbeschlusses des Kantonsrates angewendet.

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