455.21
CIC
CH-SG
Art. 9 Interkantonale Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020) - Inkrafttreten der Vereinbarung
Art. 9 Interkantonale Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020) · Inkrafttreten der Vereinbarung
1. ...[6]
2. Die Zustimmung ist gegenüber der Generalversammlung der Swisslos zu erklären. Sie teilt das Inkrafttreten den Kantonen sowie dem Bund mit.