455.1
EG-BGS
CH-SG
Art. 25 Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über Geldspiele (EG-BGS) - Erkennen von Spielsucht
I. Kleinspiele - 4. Kleine Pokerturniere
Art. 25 EG-BGS · Erkennen von Spielsucht
1. Wer regelmässig kleine Pokerturniere durchführt oder regelmässig gewerbsmässig Räumlichkeiten für kleine Pokerturniere zur Verfügung stellt, verfügt über Personal, das im Erkennen von Spielerinnen und Spielern mit Anzeichen von Spielsucht angemessen geschult ist.
2. Die Veranstalterin oder der Veranstalter sorgt dafür, dass eine geschulte Person nach Abs. 1 dieser Bestimmung während der ganzen Dauer des Turniers vor Ort anwesend ist.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
SK 2017 38 · be (Art. 25 Abs. 4 TSchV)
Animal Welfare Violation: Persistent Neglect of Cats
Cited as the specific offense regarding the failure to take reasonable measures to prevent excessive breeding of animals.