Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
455.1 EG-BGS CH-SG

Art. 23 Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über Geldspiele (EG-BGS) - Rechtsanspruch

I. Kleinspiele - 2. Kleinlotterien - c) Übrige Kleinlotterien
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (28 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 23 EG-BGS · Rechtsanspruch

1. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bewilligung für die Durchführung einer Kleinlotterie, die dem Kontingent nach Art. 4 der Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 untersteht.

← Art. 22 EG-BGS Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über Geldspiele (EG-BGS) - Altersgrenze Art. 24 EG-BGS →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →