455.1
EG-BGS
CH-SG
Art. 14 Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über Geldspiele (EG-BGS) - Begriff
I. Kleinspiele - 2. Kleinlotterien - b) Lottoveranstaltungen
Art. 14 EG-BGS · Begriff
1. Eine Lottoveranstaltung ist eine Kleinlotterie, bei der
a) mittels eines Zufallsverfahrens Zahlen aus einer fortlaufenden Reihe ganzzahliger Zahlen von 1 bis n ausgewählt werden;
b) die Spielerinnen und Spieler mit Einsatzkarten spielen, die eine bestimmte Anzahl Zahlen aus der fortlaufenden Reihe nach Bst. a dieser Bestimmung enthalten;
c) diejenige Einsatzkarte einen Gewinn ergibt, auf der die ausgewählten Zahlen mit den Zahlen auf der Einsatzkarte ganz oder teilweise übereinstimmen;
d) die Auswahl der Zahlen nach Bst. a dieser Bestimmung und die Ermittlung der Gewinne unmittelbar aufeinander erfolgt und an derselben Örtlichkeit vorgenommen wird.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
7H 14 290 · lu (Art. 14 Satz 1 TSchV)
Cantonal Court Decision on Veterinary Service Order Regarding Equine Isolation and Animal Registration
Cited in the context of discussing whether medical reasons could justify deviation from housing regulations, although ultimately rejected as a basis for the final order regarding the horse.